tennishalle boden
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AGB's

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AGB's

Grundlagen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist die Hallenordnung, die im Vorraum der Tennishalle aushängt.


Die Einhaltung der Hallenordnung ist verbindlich – die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss vom Tennisspiel und Hallenverbot führen. Hallenverbot kann vom Hallenwart & der Geschäftsleitung der Tennishalle Bensheim Betriebs GmbH ausgesprochen werden.


Die Tennishalle kann grundsätzlich von jedem zum Zwecke des Tennisspiels gemietet werden. Eine Mitgliedschaft in einem Tennisverein oder sonstigem Sportverein ist nicht erforderlich. Die Nutzung der Tennishalle und deren Zugang geschieht in Eigenverantwortung und auf eigene Gefahr und setzt die Anerkennung der AGB verbindlich voraus.


Wird dem Eintrag in den Belegungsplan von der Hallenleitung nicht widersprochen bzw. wird die telefonische, mündliche, online getätigte oder schriftliche Anmeldung von der Hallenleitung bestätigt, gilt/gelten die Hallenstunde(n) als gebucht und sind auch dann zu bezahlen, wenn nicht gespielt wird, es sei denn, mit der Hallenleitung wird einvernehmlich eine andere Vereinbarung getroffen. Gutscheine behalten ihre Gültigkeit entsprechend der vereinbarten Fristen. Nicht gespielte Stunden werden nicht rückvergütet.


Die Bezahlung hat grundsätzlich 14 Tage nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Für Einzelbuchung ist der Erwerb von 10er Karten möglich, deren Nutzung bequem über das Online-Buchungsportal gebucht wird. Abogebühren sind vor der ersten Spielstunde in voller Höhe zu bezahlen. Nicht gekündigte Abo´s behalten ihre Gültigkeit auch für die kommende Saison ohne weitere Bestätigung, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung über die Gültigkeit getroffen wurde. Bei Gebührenerhöhungen hat der Abo-Inhaber ein Kündigungsrecht bis 4 Wochen nach Bekanntgabe der Gebührenerhöhung.

Eine Gebührenerhöhung ist durch Aushang im Vorraum der Tennishalle mindestens 2 Wochen vor dem Ende der Tennishallensaison deutlich erkenntlich zu machen. Eine Gebührenerhöhung während der Saison ist für Abo-Inhaber ohne Auswirkung. Kündigungen bedürfen zur Vermeidung von Streitigkeiten der Schriftform (d.h. per Einschreiben mit Rückschein) und werden von der Hallenleitung bestätigt.


Außerdem ist die Buchung in der Tennishalle ‚online’ möglich. Getätigte Online-Buchungen sind verbindlich und kostenpflichtig, sofern nicht wieder mindestens 24 Stunden vor Spielbeginn storniert wird. Online-Buchungen haben Vorrang vor allen anderen Buchungen. Die Tennishalle Bensheim Betriebs GmbH haftet nicht bei Spielausfall durch höhere Gewalt. Ist die Tennishalle länger als 6 Wochen nicht spielbereit, so steht dem Abo-Inhaber ein außergewöhnliches Kündigungsrecht zu.